- ALARMSIGNALE SIND PFLICHT.
Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
- Die werden doch nicht zu uns kommen?
- Sind alle unsere Kinder zu Hause?
- Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
- vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
- ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
- die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.
- (kein Titel)
- (kein Titel)
VORSICHT BEIM BETRETEN VON EISFLÄCHEN!
Die Feuerwehren warnen vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen. Trotz oft lang anhaltender Frostperioden sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch.
Auch der vielfach in Deutschland herrschende Frost garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. Besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. Betreten Sie nur freigegebene Eisflächen! Für die Freigabe sind die örtlichen Behörden zuständig.
- Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.
- Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe leisten kann.
- Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten! Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
- Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe oder organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer verabredeten Stelle die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern. Gekennzeichnete Rettungspunkte machen der Feuerwehr das Auffinden einfacher.
- Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!
Innerhalb weniger Minuten in rund vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter. Der Feuerwehrverband gibt folgende Tipps zum Verhalten im Unglücksfall:
- Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
- Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.
- Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
- Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
- Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.
Ihre Feuerwehr wünscht Ihnen eine sichere und schöne Winterzeit. Wir sind immer für Sie da – 365 Tage im Jahr. Unser Notruf-Telefon für schnelle Hilfe: 112…WEITERE BRANDSCHUTZTIPPS
- Frohe Weihnachten
Die Freiwillige Feuerwehr Rißtissen wünscht frohe und friedliche Weihnachten, und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023
- 8. Dezember 2022 Bundesweiter Warntag