Aktuelles / News

  • ALARMSIGNALE SIND PFLICHT.

    Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
    Sie werden wach. Was denken Sie?

    • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
    • Die werden doch nicht zu uns kommen?
    • Sind alle unsere Kinder zu Hause?
    • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!

    Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

    Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

    • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
    • ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
    • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)

    Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

  • (kein Titel)
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    VORSICHT BEIM BETRETEN VON EISFLÄCHEN!

    Die Feu­er­weh­ren war­nen vor dem Be­tre­ten nicht frei­ge­ge­be­ner Eis­flä­chen. Trotz oft lang an­hal­ten­der Frost­pe­ri­oden sind vie­le Eis­flä­chen zu dünn; es droht Ein­bruch.

    Auch der viel­fach in Deutsch­land herr­schen­de Frost ga­ran­tiert nicht, dass die Eis­de­cke auf Se­en oder Flüs­sen trag­fä­hig ist. Be­son­ders Kin­der las­sen sich vom glit­zern­den Eis zu un­vor­sich­ti­gem Ver­hal­ten ver­lei­ten. Be­tre­ten Sie nur frei­ge­ge­be­ne Eis­flä­chen! Für die Frei­ga­be sind die ört­li­chen Be­hör­den zu­stän­dig.

    • Neh­men Sie ört­li­che Warn­hin­wei­se ernst. Kin­dern müs­sen die Ge­fah­ren er­klärt wer­den.
    • Ver­mei­den Sie ein­sa­me Aus­flü­ge auf dem Eis – bei ei­nem Un­fall kann es sonst sein, dass nie­mand Hil­fe leis­ten kann.
    • Wenn das Eis knis­tert und knackt, Ris­se auf­weist oder schwall­wei­se Was­ser auf die Ober­flä­che tritt: nicht be­tre­ten! Wenn Sie be­reits auf dem Eis sind: Flach hin­le­gen, um das Ge­wicht auf ei­ne grö­ße­re Flä­che zu ver­tei­len, zum Ufer rob­ben (mög­lichst we­nig ruck­ar­ti­ge Be­we­gun­gen).
    • Ru­fen Sie im Un­glücks­fall so­fort über den Not­ruf 112 Hil­fe oder or­ga­ni­sie­ren Sie, dass je­mand ei­nen Not­ruf ab­setzt! Vor al­lem bei un­über­sicht­li­chem Ge­län­de kann ein Ein­wei­ser an ei­ner ver­ab­re­de­ten Stel­le die An­fahrt der Ret­tungs­kräf­te er­leich­tern. Ge­kenn­zeich­ne­te Ret­tungs­punk­te ma­chen der Feu­er­wehr das Auf­fin­den ein­fa­cher.
    • Vor­sicht ist nicht nur bei flie­ßen­dem Ge­wäs­ser, ver­schnei­ter Ober­flä­che und be­wach­se­nem Ufer ge­bo­ten; auch an Ein- und Aus­flüs­sen kann die Eis­di­cke plötz­lich ab­neh­men. Vor al­lem an dunk­len Stel­len kann das Eis zu dünn sein – hier droht Ein­bruch­ge­fahr!

    In­ner­halb we­ni­ger Mi­nu­ten in rund vier Grad kal­tem Was­ser er­schlaf­fen die Mus­keln, der Kör­per er­lahmt, die ein­ge­bro­che­ne Per­son geht un­ter. Der Feu­er­wehr­ver­band gibt fol­gen­de Tipps zum Ver­hal­ten im Un­glücks­fall:

    • Wer ein­bricht, soll­te ver­su­chen, sich vor­sich­tig am Eis fest­zu­hal­ten oder dar­auf zu zie­hen. Wenn das Eis wei­ter bricht, kann man sich mit Fäus­ten oder El­len­bo­gen ei­nen Weg zum Ufer frei schla­gen.
    • Hel­fer soll­ten sich nicht selbst in Ge­fahr brin­gen: Ei­gen­si­che­rung be­ach­ten (Lei­nen/Schwimm­wes­te/Ret­tungs­ring), nicht zu weit hin­aus wa­gen.
    • Wer sich zum Hel­fen auf die Eis­flä­che be­gibt, soll­te da­für ei­ne Un­ter­la­ge (Lei­ter, Bret­ter, Zaun, Ho­ckey­schlä­ger) ver­wen­den, um das Ge­wicht zu ver­tei­len. Die Hilfs­mit­tel kann man der ein­ge­bro­che­nen Per­son zu­schie­ben. Ei­ne quer über die Ein­bruch­stel­le ge­leg­te Un­ter­la­ge oder Äs­te ma­chen die Ret­tung leich­ter. Hilf­reich kön­nen auch an Ge­wäs­sern auf­ge­häng­te Ret­tungs­rin­ge sein.
    • Ge­ret­te­te in war­me De­cken (Ret­tungs­de­cke) oder Ja­cken hül­len, vor­sich­tig er­wär­men, nicht als „Haus­mit­tel“ mit Schnee ab­rei­ben.
    • Un­ter­kühl­ten Per­so­nen kei­nen Al­ko­hol ge­ben, statt­des­sen mög­lichst war­men Tee rei­chen.

    Ih­re Feu­er­wehr wünscht Ih­nen ei­ne si­che­re und schö­ne Win­ter­zeit. Wir sind im­mer für Sie da – 365 Ta­ge im Jahr. Un­ser Not­ruf-Te­le­fon für schnel­le Hil­fe: 112…WEITERE BRANDSCHUTZTIPPS

  • Frohe Weihnachten

    Die Freiwillige Feuerwehr Rißtissen wünscht frohe und friedliche Weihnachten, und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023

  • 8. Dezember 2022 Bundesweiter Warntag