Sondersignale

Sondersignal – wie verhalte ich mich richtig?

Ob Wohnungsbrand oder Verkehrsunfall – Wir sind nicht umsonst mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs:
Es zählt jede Sekunde! Leider trifft man bei Einsatzfahrten mit Sondersignal immer wieder auf Verkehrsteilnehmer,
die nicht wissen wie sie sich verhalten sollen oder panisch reagieren.

Was tun bei Sondersignal?

Erste Voraussetzung ist natürlich das man das Sondersignal des Fahrzeuges überhaupt hören kann.
Bei laut laufendem Radio ist dies meist erst in kurzem Abstand hörbar.
Nun wollen wir Sie natürlich nicht vom Radio hören abhalten, nur um Einsatzfahrzeugen freie Fahrt zu gewähren.
Dennoch sollte das Radio erstmal abgestellt werden, nehmen Sie ein Einsatzfahrzeug wahr.
So rückt selten ein Fahrzeug alleine ab.
Blaulicht Verfolger

Als erstes gilt es einen Überblick zu gewinnen, sich zu orientieren woher das Signal kommt und sich entsprechend darauf einzustellen,
dass in den nächsten Sekunden von irgendwo her ein Einsatzfahrzeug auftauchen wird.
Machen Sie den Weg für die Einsatzkräfte frei!
Achten Sie darauf, keine anderen Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger und Radfahrer, zu gefährden.
Wichtig ist auch, dass Sie anderen ebenso die Möglichkeit geben den Weg frei zu machen. Sollte es nicht möglich sein,
freien Weg für die Einsatzkräfte zu schaffen – setzen Sie Ihre Fahrt bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit fort.

Warum auch nachts mit Sondersignal?


Vielfach beschweren sich Bürger, inbesondere Anwohner der Gerätehäuser,
dass sie Nachts aus dem Schlaf gerissen werden weil die Feuerwehr mal wieder mit Blaulicht und Martinshorn die Strasse entlangjagt.
Wir können das gut verstehen, allerdings ist das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn auch zu Ihrem Schutz gedacht.
So wird insbesondere in Wohngebieten und den damit verbundenen „Rechts vor Links“-Situationen das Sonder- bzw.
Wegerecht in Anspruch genommen um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und damit Unfälle zu vermeiden.
Schließlich rechnet kaum ein Verkehrsteilnehmer damit, dass ihnen nachts von einem tonnenschweren Feuerwehrfahrzeug die Vorfahrt genommen wird!

Auszug aus dem § 35 StVO:

„Die Einsatzfahrt mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ist an hoheitliche Aufgaben geknüpft und es ist höchste Eile geboten.
Wird nur blaues Blinklicht betätigt, besteht für die anderen Verkehrsteilnehmer kein Zwang, für das Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen.“

Dies bedeutet:

Das Wegerecht kann nur durch Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden.

Vielleicht hilft es auch, wenn Sie einmal darüber nachdenken
dass die Kameraden der Feuerwehr bis vor einigen Minuten ebenfalls noch im Bett lagen und selig geschlafen haben.
Während Sie sich auf die andere Seite drehen und weiter schlafen,
sind die Kameraden damit beschäftigt Feuer zu löschen oder verletzte Personen zu retten.
Selbst wenn die Kameraden nach dem Einsatz noch die Zeit und Ruhe für ein bischen Schlaf finden,
müssen Sie ebenso wie Sie am nächsten Morgen zur Arbeit !